AGB
1. Allgemeines
Die Räumlichkeiten im Freiraum müssen nach einer Foto-, Filmproduktion oder Veranstaltung wieder im Originalzustand übergeben werden. Sämtliche Wiederherstellungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde/Untermieter. Wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb 2 Werktagen abgeschlossen werden. Der dadurch entfallene Mietausfall trägt der Kunde/Untermieter zu 50 % des vereinbarten Miettagessatzes. Nach dem 2. Tag fallen 100 % der jeweiligen Mietkosten an. Die Vermietung der Räumlichkeiten, des Foto-Equipments und der Einrichtungsgegenstände des FREIRAUMs sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für Foto- und Filmproduktionen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Mietzins
Der Mietzins ergibt sich aus den jeweils gültigen Preislisten, einsehbar auf der Website des FREIRAUMs, www.Freiraum.de. Der Mietzins bestimmt sich nach Tagessätzen und bezieht sich auf 10 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr. Die Tagessätze gelten für die als Arbeitstage festgelegten Tage Montag bis Samstag. Für Produktionen an Sonn- und Feiertagen wird ein Wochenend- /Feiertagszuschlag in Höhe von 15 % der Tagesmiete erhoben. Für jede weitere begonnene Stunde wird ein Overtime- Zuschlag in Höhe von 15 % des Tagessatzes, gegebenenfalls inkl. Sonn- und Feiertagszuschlag erhoben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. Im Preis inbegriffen sind vorhandene Einrichtungsgegenstände im Studio.
3. Option/Buchung/Stornierung
Optionen, Buchungen / Festbuchungen und Stornierungen von Buchungen bedürfen der Schriftform. Sollte für den Zeitraum, in dem eine 1. Option besteht, eine 2. Option eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit das Studio innerhalb von 24 Stunden fest zu buchen. Ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang. Eine
Option muss spätestens fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktionsbeginn als Festbuchung schriftlich beim FREIRAUM eingehen, diese muss wiederum schriftlich vom FREIRAUM bestätigt werden. Andernfalls kann sie vom FREIRAUM ohne vorherige Rücksprache annulliert werden. Die Vermietung erfolgt zu dem in der Buchung zu benennenden Preis, für den dort festgelegten Zeitraum sowie mit den in der Buchung vereinbarten Zusatzleistungen, soweit diese frei wählbar sind.
Bei Stornierungen, die dem FREIRAUM früher als 5 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktionsbeginn zugeht, werden 50 % der Gesamtmiete, bei einer späteren Absage werden 100 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt und fällig.
4. Zusätzliche Leistungen und Kosten
Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht im Mietzins inbegriffen. Sie werden gesondert nach den jeweils gültigen Preislisten, einsehbar auf der Webseite des FREIRAUMs, www.Freiraum.de oder nach Vereinbarung berechnet. Soweit FREIRAUM dem Kunden Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt, werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich einer zu vereinbarenden Handlingfee in Rechnung gestellt. Die Kosten für abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer Handlingfee in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von Nr. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Nutzungsbedingungen
Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Kunden oder dessen Kunden zu. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des FREIRAUMs. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der nachstehenden Nutzungsbedingungen (Hausordnung). Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, die sich während der Produktion in den Räumlichkeiten befinden, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten.
• Die Räume werden in gereinigtem Zustand und mit den jeweils vorhandenen Einrichtungsgegenständen vermietet. Ein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht. • Der Kunde hat sich zu Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache zu überzeugen. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Mietsache nicht bei der Übergabe gerügt, so gilt sie als vom Kunden anerkannt.
• Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und des technischen Geräts erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten des FREIRAUMs. • Die Benutzung von Sand, Kunstschnee o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
• Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Räumlichkeiten, des Equipments oder der Einrichtungsgegenstände oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. Anbringen von Nägeln o.ä. auf dem Boden oder an den Wänden, brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer) ist untersagt.
• Das Parken auf dem Gelände ist ausschließlich auf den mit FREIRAUM gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt.
• Eine Veränderung der Mietsache ist untersagt. • Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen.
• FREIRAUM behält sich das Hausrecht vor und ist berechtigt, die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch seine Beauftragte zu betreten.
• Bei Anbruch der Dämmerung und Blitzbetrieb ist die Fensterfront durch die dafür vorgesehenen Vorhänge zu verdunkeln.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie für die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall).
8. Haftung vom Freiraum
FREIRAUM haftet für die von ihm bzw. seinen Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Die Haftung pro Schadensfall ist auf
den zweifachen Wert des vereinbarten Mietzinses begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen und Equipment (Foto- oder Filmkamera, Lichtanlagen...), die Haftung für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen des FREIRAUMs sowie die Haftung für Schäden, verursacht durch Dritte oder durch höhere Gewalt.
9. Rückgabe der Mietsache
Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Räumlichkeiten, etwaig überlassene Schlüssel sowie gemietete Geräte sowie Einrichtungsgegenstände in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die Übergabe erfolgt an einen Beauftragten des
FREIRAUMs. Zu diesem Zweck ist dieser circa eine halbe Stunde vor Beendigung der Produktion zu benachrichtigen. Bei einer etwaigen Beschädigung der Mietsache ist ein Protokoll über Art und Ausmaß der Beschädigung zu unterzeichnen.
10. Zurückbehaltung/Aufrechnung
Das Recht auf Zurückbehaltung und Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine andere, wirksame, wie sie die Vertragspartner bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist München.
MIETE
Die Raummiete wird nach Tagessätzen vereinbart
Die Tagesmiete bezieht sich auf 10 Stunden inklusive Auf- und Abbau zwischen 8:00 Uhr und 21:00 Uhr.
Ein Bautag bezieht sich ebenfalls auf 10 Stunden zwischen 8:00 Uhr und 21:00 Uhr.
Ein Standtag bezieht sich auf einen Belegtag ohne Tätigkeiten bzw. Personen im Freiraum. Für jede weitere begonnene Stunde wird ein Overtimezuschlag von 15% der Tagesmiete oder lt. Angebot erhoben.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Raummieten beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung des Raumes.
Die Benutzung von Equipment wie Deko-, Licht- und Kameramaterial etc kann vereinbart werden. Equipmentnutzung wird gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.
Ebenso können Zusatzleitungen wie Fotoassistenz, Digitalsupport, Dekobau, Maske, Styling, Kuriere, Catering etc. vereinbart werden. Zusatzleistungen werden ebenfalls gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
Während der Heizperiode werden die Heizkosten gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Einsatz von Kunstlichtlampen werden die Kosten für Strom je kWh gesondert in Rechnung gestellt.
Erteilte Optionen müssen schriftlich bestätigt werden. Sollte eine zweite Option für den gleichen Zeitraum eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden das Studio fest zu buchen, ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang.
Festbuchungen können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzliche Begriffsdefinition ist hierfür maßgebend: Bei einer Annullierung aus wichtigem Grund bis 8 Wochen vor Arbeitsbeginn werden 50% der Gesamtmiete berechnet, bei einer späteren Annullierung werden 100 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt.
ZUSTAND DER RÄUME
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Wird für den Mietzweck z.B. ein polierter Parkettboden gewünscht, veranlassen wir die Arbeiten auf Kosten unseres Kunden.
Je nach Intensität der Raumnutzung behalten wir uns vor, die umfangreich notwendige Reinigung der Räume an den Mieter weiter zu berechnen. Bei Produktionen über mehrere Tage ist nach Absprache auch eine Zwischenreinigung möglich, die ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt wird.
Besondere Rücksicht ist auf den lackierten Eichenholzparkettboden zu nehmen.
Die Benutzung von Sand, Kunstschnee o.ä. im Studio sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Hunde, Katzen u.ä. sind im Studio grundsätzlich unerwünscht. Im Studio wird nicht geraucht, außerhalb des Studios steht ein Aschenbecher zur Verfügung.
HAFTUNG
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden in den Räumen, dessen Einrichtungen und an geliehenem Equipment, sowie die daraus entstehenden Folgekosten und daraus resultierendem Mietausfall.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Freiraum haftet weder für Beschädigung noch für Diebstahl von mitgebrachtem Equipment, noch für Personenschäden während des Aufenthalts in den Räumen des Freiraum.
SONSTIGE REGELUNGEN
Sämtliche Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich getroffen und bestätigt. Freiraum haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnung ist spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Stand 01.11.2014
FREIRAUM
Isartalstrasse 34
80469 München
t +49.89.666 16 99 16
m +49.171.260 74 07
USt. 129/66/10268
info@Freiraum.de